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   BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90   

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https://dejure.org/1990,4568
BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90 (https://dejure.org/1990,4568)
BSG, Entscheidung vom 12.09.1990 - 5 RJ 28/90 (https://dejure.org/1990,4568)
BSG, Entscheidung vom 12. September 1990 - 5 RJ 28/90 (https://dejure.org/1990,4568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeit - Zeitliche Begrenzung - Landessozialgericht - Änderung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist auch bei der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit der Versicherungsfall allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (vgl. BSGE 53, 100 f; SozR 2200 § 1276 Nr. 5).

    Zu-dieser Entscheidung über die Art der Rente kommt bei der Rente auf Zeit die Entscheidung über die Dauer der Rente hinzu (vgl. BSGE 53, 100, 101).

    Dafür ist im Rahmen des § 1276 Abs. 1 Satz 1 RVO eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der Erwerbsunfähigkeit erforderlich (vgl. BSGE 53, 100, 102 mwN).

    Das Gericht hat die Vorausschau auf den Zeitpunkt der zurückzuverlegen und darf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände nicht berücksichtigen (so BSGE 53, 100, 102).

  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90
    Einen besonderen Versicherungsfall vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht (vgl. BSGE 22, 278, 280; SozR aaO. Nr. 7).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 24/80

    Erwerbsunfähigkeitrente - Zeitlich unbegrenzte Rentenewährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist auch bei der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit der Versicherungsfall allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (vgl. BSGE 53, 100 f; SozR 2200 § 1276 Nr. 5).
  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65

    Schriftsätze mit Anlagen - Gutachten eines Beteiligten - Gerichtliche

    Auszug aus BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90
    Das Bundessozialgericht (BSG) versteht unter "Bewilligung" iS des 1276 Abs. 1 Satz 1 RVO nicht den Rentenbeginn, sondern den Zeitpunkt der Rentenfeststellung (so BSGE 25, 29).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92

    Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit -

    Dies ist, wie das BSG bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 2), die durch das SG ohne zeitliche Begrenzung zuerkannte Rente wegen EU, da es nach ständiger Rechtsprechung des BSG, worauf auch in den vorstehenden Ausführungen bereits hingewiesen worden ist, keinen besonderen Versicherungsfall der vorübergehenden EU gibt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - L 18 KN 73/02

    Rentenversicherung

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rente befristet zu leisten ist, da es ein besonderes Stammrecht auf eine befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht gibt (vgl. BSGE 22, 278, 280; BSG v.12.09.1990 5 RJ 28/90, SozR 3-2200 § 1276 Nr. 2).
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